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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die folgenden Bedingungen gelten für die Beauftragung der Leistungen der Alba Prémium Otthon Kft. in den Bereichen Fahrzeugzulassung, Inverkehrsetzung und Dokumentenabwicklung. Mit der Beauftragung akzeptieren Sie die hier beschriebenen Bedingungen.

Gültig ab 1. Januar 2026
Dienstleister
Alba Prémium Otthon Kft.
2724 Újlengyel, Nyári Pál utca 15., Ungarn
Ansprechpartner: Tímea Dancsfalvi Gál, Einzelunternehmerin
Steuernummer: 26580210-2-13
Handelsregisternummer: 13-09-212951

1. Zustandekommen und Geltungsbereich des Vertrags

Der Auftraggeber nimmt diese Bedingungen mit der Annahme des Angebots, durch schriftliche Bestätigung oder — als schlüssiges Verhalten — durch Zahlung des Honorars an. Die Bedingungen sind bei Streitigkeiten zwischen den Parteien maßgeblich.

2. Wer kann einen Vertrag schließen?

Privater Auftraggeber kann eine geschäftsfähige, volljährige Person sein; für Minderjährige handelt der gesetzliche Vertreter. Bei juristischen Personen schließt der vertretungsberechtigte Vertreter den Vertrag im Namen eines Unternehmens mit gültiger Steuernummer, das sich nicht in Insolvenz oder Liquidation befindet.

3. Vergütung

Die Dienstleistungshonorare sind die auf der Website veröffentlichten, vorab festgelegten Preise, die nach dem zum Zeitpunkt der Beauftragung geltenden Tarif angewendet werden. Amtliche Gebühren, Abgaben und Versicherungskosten trägt der Auftraggeber; sie sind im Honorar nicht enthalten. Für während der Abwicklung anfallende, nicht vorhersehbare, aber auf Wunsch des Auftraggebers erbrachte Zusatzleistungen kann der Dienstleister ein gesondertes Honorar berechnen.

4. Inhalt des Komplettservice

Die Rundum-Leistung umfasst in der Regel Folgendes: Buchung des behördlichen Prüftermins, Organisation der Identitätsprüfung (einschließlich der Behebung nicht bestandener Prüfungen bis zu zweimal), Abwicklung der Zulassungssteuer, Vertretung gegenüber den Behörden sowie die Koordination der Begleichung der zugehörigen Gebühren. Der genaue Leistungsumfang wird stets im individuellen Angebot festgehalten.

5. Lieferkosten

Budapester Bezirke III, IV, XIII und XIVab 35.000 Ft
Anderer Budapester Bezirkab 40.000 Ft
Tagesgebühr für das Überführungskennzeichenab 14.990 Ft
Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens — Zuschlag+10.000 Ft
Lieferung außerhalb Budapestsindividuelles Angebot
Alle Preise sind „ab“-Preise. Zum Tagessatz für das Überführungskennzeichen kommt noch unser Honorar; der Aufschlag von 10.000 Ft für das Kurzzeitkennzeichen ist davon ein eigener Posten. Bei einer Standzeit über 15 Tage gibt es 20 % Rabatt auf die Transportgebühr. Transporte außerhalb der Hauptstadt nach individuellem Angebot.

6. Bedingungen der Fahrzeugübergabe

Das Fahrzeug ist zur Prüfung in prüffähigem Zustand, mit ausreichend Kraftstoff, unbeschädigtem Kennzeichenhalter und ohne Warnleuchten zu übergeben. Ist das Fahrzeug nicht prüffähig, trägt der Auftraggeber die Kosten der nötigen Reparatur — in der eigenen Werkstatt des Dienstleisters kann sie vor Ort gegen einen je Fall berechneten Arbeitslohn ausgeführt werden.

Für das Nichtbestehen der Hauptuntersuchung wegen mangelhaften technischen Zustands übernehmen wir keine Haftung. Der Vertrag kann vom Kunden nicht aufgelöst werden, das Honorar wird nicht erstattet, denn es handelt sich nicht um eine mangelhafte Leistung unsererseits, sondern um einen Fehler des Kunden: Er hat das falsche Fahrzeug gebracht. Wir sehen das Fahrzeug vorab nicht, erst bei der Prüfung.

Bei nicht bestandener Hauptuntersuchung kostet die Buchung eines neuen Termins 19.990 Ft, die wir automatisch in Rechnung stellen. Durchgefallene Fahrzeuge rücken stets ans Ende der Reihe, neue Kunden haben Vorrang.

7. Haftung und Versicherung

Der Abschluss der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Kaskoversicherung ist Teil der Leistung und wird vom Dienstleister vorgenommen: Unser Unternehmen ist Makler. Zusammen mit dem Termin senden wir eine Tabelle, die der Auftraggeber beantworten muss; die Verträge schließen wir anschließend zum richtigen Zeitpunkt ab. Den Versicherungsabschluss geben wir nicht aus der Hand, weil er auf die Fahrgestellnummer erfolgt, unmittelbar vor der Abwicklung im Bürgerbüro — kommt er zu früh zustande und folgt kein Kennzeichen, kann der Versicherer ihn binnen einer Woche stornieren. Schließt der Auftraggeber unabhängig vom Dienstleister eine Versicherung ab, kann dies die Abwicklung erschweren; der Dienstleister kann dann eine Bearbeitungsgebühr berechnen.

8. Beendigung des Vertrags und Rücktritt

Der Dienstleister ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber sich weigert, dem vereinbarten Ablauf zu folgen, das Fahrzeug zweimal die Hauptuntersuchung nicht besteht, der Auftraggeber wiederholt zum vereinbarten Termin nicht erscheint oder sich gegenüber dem Dienstleister in einer die Zusammenarbeit ausschließenden Weise verhält. Eine Erstattung erfolgt ausschließlich, wenn die Leistung aus Verschulden des Dienstleisters gescheitert ist und alle übrigen Bedingungen erfüllt sind.

9. Rechnungsstellung

Die Rechnung stellen wir gemäß den geltenden Vorschriften aus und übermitteln sie per E-Mail. Bei Firmenkunden kann die Rechnung — je nach Kundendaten und Mehrwertsteuerregeln — auch Mehrwertsteuer enthalten.

10. Datenverarbeitung im Zahlungsprozess

Bei Kartenzahlung werden die für die Rechnungsstellung nötigen Daten (Name, Anschrift, E-Mail, Telefonnummer) an die zahlungsabwickelnde OTP Mobil Kft. (SimplePay) übermittelt. Die Einzelheiten der Verarbeitung enthält die Datenschutzerklärung enthalten sie.

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Unsere Kollegen helfen Ihnen gerne.
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