Welche Verfahrensart gilt für Sie?
Ablauf und Kosten der Zulassung hängen davon ab, woher das Fahrzeug kommt und welchen Status es hat. Wählen Sie Ihren Fall — und wenn Sie unsicher sind, rufen Sie an, wir klären es in einer Minute.
Erstzulassung eines im Ausland gekauften, noch nie zugelassenen Fahrzeugs auf Basis der Übereinstimmungsbescheinigung (COC) des Herstellers.
Ansehen →Erstzulassung eines neuen, rein elektrischen Fahrzeugs in Ungarn — ohne Zulassungssteuer und Erwerbsgebühr.
Ansehen →Das eigene Fahrzeug eines aus dem Ausland zurückkehrenden ungarischen Staatsbürgers — unter bestimmten Voraussetzungen zoll- und mehrwertsteuerfrei.
Ansehen →Das Fahrzeug eines Mitglieds einer diplomatischen Vertretung sowie der Wechsel vom Diplomatenkennzeichen auf ein normales ungarisches.
Ansehen →Hat das Fahrzeug keine gültige ausländische Prüfung oder europäische Typgenehmigung, wird es im Einzelverfahren mit vollständiger Prüfung zugelassen.
Ansehen →Zulassung eines vom Werkszustand abweichenden Fahrzeugs — der Umbau muss behördlich genehmigt werden.
Ansehen →Wenn es für das Fahrzeug keine Übereinstimmungsbescheinigung gibt und auch keine beschaffbar ist — meist ein nicht-europäisches oder altes Fahrzeug.
Ansehen →Fahrzeug aus einem Drittland: der zweistufige Weg
Autos aus Drittländern müssen wir zuerst in einem anderen EU-Land zulassen — in Tschechien oder Deutschland —, und erst danach können wir hier damit arbeiten. Ausgenommen ist, wer eine C-01-Zoll- und Mehrwertsteuerbefreiung als Rückkehrer erhält. Wir übernehmen die europäische Erstzulassung in Deutschland und Tschechien ab 2.500 EUR.
Finden Sie Ihren Fall nicht?
Senden Sie Dokumente und Fotos des Fahrzeugs, unser Berater kümmert sich individuell darum.