Zulassung von Wohnmobilen, Wohnwagen und Anhängern
Zulassung importierter Wohnmobile, Wohnwagen und Anhänger mit Komplettservice.
Die Servicegebühr unterscheidet sich je Fahrzeugtyp
Ein Anhänger ist ein leichter, nicht selbst angetriebener Nachläufer — deshalb wickeln wir ihn zum selben Honorar wie ein Motorrad ab. Für den gezogenen Wohnwagen und das selbstfahrende Wohnmobil gelten jeweils andere Verfahren.
Worauf Sie achten sollten
Wohnwagen und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse brauchen eine eigene Zulassung und ein eigenes Kennzeichen.
Bei Anhängern — also auch bei Wohnwagen — kann ein verlorenes Kennzeichen nicht nachgefertigt werden; es sind ein neues Schild und eine neue Zulassung zu beantragen.
Ein Wohnmobil ist kein Anhänger, sondern ein selbstfahrendes Fahrzeug — wegen seines Aufbaus gelten die Regeln für Pkw oder Lkw.
Häufige Fragen
Bekommt ein Wohnwagen ein eigenes Kennzeichen?
Über 750 kg zulässiger Gesamtmasse ja, samt eigener Zulassung. Darunter genügen die Papiere des Zugfahrzeugs.
Ist die Zulassung eines Wohnmobils dieselbe wie beim Lkw?
Ähnlich, aber nicht identisch — wegen des Aufbaus (eingebaute Einrichtungen) kann eine Einzelfallprüfung nötig sein. Senden Sie die Papiere, wir geben ein genaues Angebot.
Bringen Sie ein Wohnmobil, einen Wohnwagen oder einen Anhänger?
Senden Sie die Fahrzeugdokumente, wir geben binnen 24 Stunden ein Festangebot.