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Kein EU-Mitglied · Zollverfahren erforderlich

Zulassung eines Autos aus der Schweiz

Komplette ungarische Abwicklung für ein Fahrzeug aus der Schweiz. Wir sagen Ihnen, was es kostet, welche Papiere nötig sind und wie lange es dauert.

Kosten berechnen Anrufen
Sofortige Antwort

Worauf beim Import eines Schweizer Autos zu achten ist

Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, daher ist ein Zollverfahren nötig. Der Fahrzeugausweis erfüllt zugleich die Rolle von Zulassungsbescheinigung und Fahrzeugbrief — ein gesondertes zweites Dokument gibt es nicht. Rückkehrern (wer mindestens 12 Monate in der Schweiz gelebt hat und von dort zurückzieht) kann eine Zoll- und Mehrwertsteuerbefreiung zustehen; das sollte man vorab klären.

ZOLLVERFAHREN
Kein EU-Mitglied
Sowohl die Verzollung als auch das Finanzamtsverfahren sind nötig.
EINE KARTE
Fahrzeugausweis
Es dient zugleich als Zulassungsbescheinigung und Fahrzeugbrief.
EIN SCHNÄPPCHEN?
Übersiedlung nach Ungarn
Nach mindestens 12 Monaten Wohnsitz in der Schweiz ist Zollbefreiung möglich.

Welche Dokumente werden für ein Auto aus der Schweiz benötigt?

Ungarische BezeichnungSchweiz Entsprechung
Ungarische Bezeichnung — Zulassungsbescheinigung + FahrzeugbriefSchweiz Entsprechung — Fahrzeugausweis
Ungarische Bezeichnung — Nachweis der HauptuntersuchungSchweiz Entsprechung — Prüfungsbericht (MFK — Motorfahrzeugkontrolle)
Ungarische Bezeichnung — ÜbereinstimmungsbescheinigungSchweiz Entsprechung — COC (kann bei Fehlen ersetzt werden)
Ungarische Bezeichnung — ZolldokumentSchweiz Entsprechung — wir stellen ihn im Finanzamtsverfahren aus
Zusätzlich in jedem Fall
  • zweisprachiger Kaufvertrag oder Originalrechnung
  • die persönlichen Dokumente des Halters
  • bei Firmen Handelsregisterauszug und Unterschriftsprobe
Behördenvollmachten

Handeln Sie nicht persönlich, hilft eine herunterladbare Vollmachtsvorlage.

Ansehen →

Fällt Zoll an?

Ja. Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, daher sind sowohl ein Zollverfahren als auch eine Herkunftsprüfung nötig. Bei einem zollpflichtigen Fall beträgt die Belastung 39,7 % (Zoll und Mehrwertsteuer zusammen). Eine Kategoriebeschränkung gibt es dagegen nicht: Aus der Schweiz kann jedes Fahrzeug kommen.

Eine Zollbefreiung für Rückkehrer ist möglich, aber an Bedingungen geknüpft: mindestens 12 Monate ununterbrochener gewöhnlicher Wohnsitz außerhalb der EU, das Fahrzeug seit mindestens 6 Monaten im Besitz und in Gebrauch, und die Einfuhr innerhalb von 12 Monaten nach der Wohnsitzverlegung — für Lkw und gewerbliche Beförderungsmittel besteht sie dagegen nicht. Über die Einzelheiten informieren wir Sie telefonisch. Den Zoll erledigen wir schnell; die Durchlaufzeit verlängert die Herkunftsprüfung, solange die dortige Behörde antwortet: 30–60 Tage.

Was kostet die Zulassung eines Autos aus der Schweiz?

Bei einem durchschnittlichen 90-kW-Pkw mit fünf Jahren beträgt die behördliche Grundkosten 150.000 – 210.000 Ft , je nachdem, ob eine gültige ausländische Prüfung vorliegt.

Das sind behördliche Grundgebühren. Dazu kommen unsere Servicegebühr und bei Vorrang deren Gebühr.

Genaue Berechnung →
Rechner
BEHÖRDLICHE GEBÜHREN 2026

Zulassungsrechner — Autos aus der Schweiz

Geben Sie die Fahrzeugdaten ein, um die behördlichen Grundkosten zu sehen. Das vollständige Angebot geben wir telefonisch, auf Ihren Fall zugeschnitten.

Welches Verfahren gilt, entscheiden die Papiere, die Eigenschaften des Fahrzeugs und die Dringlichkeit, von Fall zu Fall. Rufen Sie uns bitte an, wir helfen weiter. Wenn Sie es nicht wissen, rechnet der Rechner mit dem höchsten Satz.

Emissionsklasse Feld V.9 der Zulassungsbescheinigung
V.9

Auf der zweiten Seite der ungarischen Zulassungsbescheinigung, im V.9 Feld. Bei einem Auslandsfahrzeug suchen Sie sie im COC oder im technischen Datenblatt.

Was ist dann die Euro-Einstufung? Daraus schätzen wir.
! Das ist eine Schätzung. In derselben kW-Stufe kann die falsche Klasse einen 24-fachen Unterschied bedeuten; für das Festangebot brauchen wir die Papierdaten.
Ergänzende behördliche Prüfungen

Diese kommen zur obigen Verfahrensgebühr hinzu, je nach Ausführung des Fahrzeugs.

Individuelle Preisgestaltung

+36 70 755 5705 Dokumente senden →
Behördliche Grundkosten
— Ft
Komplettservice
HU
— Ft
Detaillierte Aufstellung

Das sind behördliche Grundgebühren. Dazu kommen unsere Servicegebühr und bei Vorrang deren Gebühr.

Eine unverbindliche Schätzung auf Basis der amtlichen Gebührentabellen 2026. Den endgültigen Zahlbetrag legt das behördliche Verfahren fest; das vollständige Angebot geben wir telefonisch.

Die auf dieser Website angegebenen Beträge wurden nach bestem Wissen auf Grundlage der im August 2026 öffentlich zugänglichen behördlichen Informationen zusammengestellt. Der Inhalt dient ausschließlich der Information, stellt kein verbindliches Angebot dar, und die Alba Prémium Otthon Kft. übernimmt keine Haftung für dessen Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität.

Ich möchte die Zulassung Lieber telefonisch: +36 70 755 5705

Wie läuft es ab?

01
Kontakt aufnehmen

Sie senden den Fahrzeugausweis und den Kaufvertrag. Wir klären die Zolldetails und geben dann ein Festangebot.

02
Wir erledigen es

Prüftermin, Identitätsprüfung, Finanzamt, Zulassungsstelle — mit Vorrang.

03
Sie erhalten die Dokumente

Ungarische Zulassungsbescheinigung, Fahrzeugbrief und Kennzeichen.

Zoll und Ursprungsprüfung

Bei diesem Land ist die Zulassungsgebühr allein nicht das ganze Bild, da sie das Zollverfahren nicht enthält. Bei zollpflichtigen Fällen beträgt die Belastung 39,7 % (Zoll und MwSt. zusammen), und die behördliche Gebühr der Ursprungsprüfung beträgt 14.715 Ft. Die Gebühr des Zollverfahrens hängt vom Fall ab; die Details besprechen wir genau am Telefon.

Den Zoll erledigen wir schnell. Die Dauer verlängert die Ursprungsprüfung, bis die ausländische Behörde antwortet — 30–60 nap. Das liegt nicht an uns.

Zollkosten telefonisch besprechen
Im Detail

Warum die Schweiz ein gutes Herkunftsland ist

Der Schweizer Automarkt bietet zwei Dinge, die es in Europa selten zusammen gibt: sorgfältig gewartete, gut dokumentierte Fahrzeuge und eine strenge, regelmäßige technische Überprüfung. Die Servicehefte sind meist vollständig, die Laufleistung ist nachprüfbar, und die Ausstattung der Fahrzeuge orientiert sich am europäischen Markt.

Das Schweizer Auto ist zudem eine europäische Ausführung, die technische Zulassung selbst ist also Routine — kein Umbau, keine Umleitung über ein anderes EU-Land. Die Komplikation liegt nicht im Fahrzeug, sondern darin, dass die Schweiz kein EU-Mitglied und kein EU-Zollgebiet ist.

Kein Übersiedler? Dann Zoll und Einfuhrumsatzsteuer

Steht die Einfuhr nicht im Zusammenhang mit einer Rückübersiedlung, kommt das Fahrzeug als normaler Import: Es fallen Zoll und Einfuhrumsatzsteuer an. Das ist die Regel, nicht die Ausnahme — die meisten Schweiz-Fälle gehören hierher.

Für einen gebrauchten Pkw beträgt der Zollsatz als Grundregel 10 % und die Einfuhrumsatzsteuer 27 %. Beides zusammen ergibt in einem vereinfachten Beispiel eine Belastung von rund 39,7 % — das ist aber ein Beispiel, keine Preisliste.

Warum ist 39,7 % keine feste Zahl?

Dieser Wert ist ein vereinfachtes Beispiel mit einem Zollsatz von 10 %. Die tatsächliche Belastung kann davon abweichen, denn sie hängt vom zollrechtlichen Ursprung des Fahrzeugs, von einem eventuellen ermäßigten Zollsatz, vom festgestellten Zollwert sowie davon ab, welche Kosten in die Steuerbemessungsgrundlage einfließen (etwa Transport und Versicherung).

Deshalb nennen wir keinen festen Prozentsatz als Endbetrag: Für Ihren Fall können wir eine Zahl nennen, sobald uns die Unterlagen vorliegen.

Schweizer Ursprung — eine Zollvergünstigung ist möglich

Der Zollsatz von 10 % gilt nicht automatisch. Ist die Präferenzursprungseigenschaft des Fahrzeugs mit dem richtigen Dokument nachgewiesen, kann ein ermäßigter Satz bis hin zu 0 % angewendet werden.

Ein in der Schweiz gekauftes Auto ist deshalb noch nicht schweizerischen Ursprungs. Dieser Satz trägt die gesamte Logik der Zollermäßigung: Ursprung ist ein zollrechtlicher Begriff, der angibt, wo das Fahrzeug hergestellt wurde, nicht wo es zuletzt zugelassen war. Der zollrechtliche Ursprung eines in der Schweiz gekauften deutschen Autos ist nicht schweizerisch — für die Ermäßigung muss der Ursprung mit einem Dokument belegt werden.

Wie der Zollwert ermittelt wird

Grundsätzlich ist der Zollwert der für das Fahrzeug tatsächlich gezahlte Transaktionswert. Ist dieser nicht anwendbar — etwa weil das Geschäft nicht marktüblich ist oder der Preis nicht belegbar —, wendet die Zollbehörde eine andere Bewertungsmethode an.

Bei Gebrauchtfahrzeugen können dann Marke, Typ, Baujahr, Laufleistung, Ausstattung, technischer Zustand, Schäden, Vorschäden und Marktwert zählen. Die Behörde kann auch Eurotax oder eine andere fachliche Bewertungsdatenbank heranziehen.

Beschädigtes Auto? Der Zustand muss belegt werden

Ist das Fahrzeug beschädigt oder mangelhaft und deshalb günstiger als der Marktdurchschnitt, muss das dokumentiert werden — sonst kann die Zollbehörde vom Marktwert eines einwandfreien Exemplars ausgehen, und der Zollwert liegt über dem tatsächlich gezahlten Preis.

  • Fotos der Schäden aus mehreren Winkeln
  • Schadensdokumentation (Gutachten, falls vorhanden)
  • Zustandsbewertung
  • Reparaturkalkulation
  • unabhängige Wertermittlung
Das ist echtes Geld

Ein beschädigtes Auto beim Kauf zu dokumentieren, ist eine Sache von ein paar Fotos und einem Kostenvoranschlag. Später, im Zollverfahren, lässt sich das nicht nachholen — dann ist das Auto längst zusammengebaut oder repariert. Wer ein beschädigtes Fahrzeug kauft, fotografiert am besten gleich vor Ort.

Wo die Zollabfertigung stattfinden kann

Die Verzollung kann im EU-Mitgliedstaat der Einreise oder in Ungarn erfolgen. In der Praxis ist die Verzollung in Ungarn einfacher, weil dieselbe Behörde tätig wird, die auch die weiteren ungarischen Verfahren kennt, und die Unterlagen in einer Sprache und in einem Ablauf bleiben.

Kommt das Fahrzeug bereits in einem anderen Mitgliedstaat verzollt an, sind für das ungarische Verfahren auch der Zollbescheid und die zugehörigen Papiere zu übergeben.

Die Zollabfertigung bedeutet keine Zulassung

Das ist das häufigste Missverständnis. Nur weil ein Auto verzollt wurde, erhält es noch nicht automatisch ein ungarisches Kennzeichen. Bei der Verzollung geht es darum, dass das Fahrzeug zollrechtlich in den freien Verkehr der EU gelangt; die ungarische Zulassung ist davon ein gesondertes behördliches Verfahren mit eigenen technischen und dokumentarischen Anforderungen.

Bei einem Schweizer Auto ist eine Ursprungsprüfung nötig

Teil des ungarischen Zulassungsverfahrens ist die behördliche Herkunftsprüfung: Die ungarische Behörde wendet sich an das ausländische Register und prüft, ob das Fahrzeug nicht gestohlen oder zur Fahndung ausgeschrieben ist und ob die Papiere echt sind. Die amtliche Gebühr dafür beträgt 14.715 Ft, die Dauer 30–60 nap, denn sie hängt von der Antwortzeit der dortigen Behörde ab.

Zollrechtlicher Ursprung ≠ behördliche Herkunftsprüfung

Zwei völlig verschiedene Dinge, die ständig verwechselt werden:

  • Zollrechtlicher Ursprung: entscheidet, welcher Zollsatz für das Fahrzeug gilt. Ein Begriff des Zollverfahrens.
  • Behördliche Herkunftsprüfung: Teil des ungarischen Zulassungsverfahrens; sie prüft die Vorgeschichte des Fahrzeugs und die Echtheit der Papiere.

Das eine kann den Zoll senken, das andere kostet Zeit. Keines ersetzt das andere.

Es gibt keine allgemeine Euro-6b-Untergrenze

Bei Schweizer Fahrzeugen gibt es keine allgemeine Regel, dass erst ab einer bestimmten Emissionsklasse eingeführt werden darf. Auch ältere Fahrzeuge sind möglich.

Die Einstufung zählt dennoch — aber auf der Seite der Zulassungssteuer und der ungarischen Einordnung, nicht der Einfuhrfähigkeit. Lassen sich die Umweltdaten nicht mit einem geeigneten Dokument belegen, kann das Fahrzeug eine ungünstigere Einstufung erhalten.

Welche Fahrzeugklassen importiert werden können

Nicht nur Pkw. Aus der Schweiz können auch Motorräder, Wohnmobile, Wohnwagen, Anhänger und Auflieger eingeführt werden — nach den Regeln des normalen Imports gilt für alle dieselbe Logik: Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, Herkunftsprüfung, ungarische Zulassung.

Die Zollbefreiung bei Übersiedlung ist etwas anderes: sie gilt für persönliches Eigentum und nicht für Lkw oder gewerbliche Transportmittel.

Für Lkw und gewerbliche Transportmittel gilt sie nicht

Die Zollbefreiung für Rückkehrer gilt für persönliches Eigentum. Für gewerbliche Beförderungsmittel besteht sie nicht — und maßgeblich ist nicht die umgangssprachliche Bezeichnung des Fahrzeugs, sondern seine Zweckbestimmung, Bauart und Nutzung. Bei auch gewerblich oder beruflich genutzten Mehrzweckfahrzeugen kann auch die Einfuhrumsatzsteuerbefreiung ausgeschlossen sein.

Muss ein Schweizer Auto umgerüstet werden?

In der Regel nicht. In der Schweiz zugelassene Fahrzeuge sind europäische Ausführungen: Linkslenker, km/h-Tacho, europäische Beleuchtung, europäische Typgenehmigung. Für die ungarische Zulassung ist deshalb meist kein technischer Umbau nötig.

Eine Ausnahme gibt es: Wurde das Fahrzeug ursprünglich aus den USA in das betreffende Land importiert, ist die Spezifikation des konkreten Exemplars gesondert zu prüfen. Dann zählt nicht, woher es zu uns kommt, sondern für welchen Markt es gebaut wurde.

Welche Dokumente benötigt werden

  • Fahrzeugausweis — die Schweizer Zulassungsbescheinigung, die zugleich als Fahrzeugbrief dient
  • Kaufvertrag oder Originalrechnung
  • Unterlagen zum Zollwert des Fahrzeugs (Zahlungsnachweis, Banküberweisung)
  • bei beschädigtem Fahrzeug die Schadensdokumentation und die Wertermittlung
  • COC, sofern vorhanden — bei Schweizer EU-Ausführung meist ersetzbar
  • die persönlichen Dokumente des Halters, bei Firmen Handelsregisterauszug und Unterschriftsprobe

Übersiedler aus der Schweiz

Wer aus der Schweiz zurückzieht, darf sein eigenes Fahrzeug unter bestimmten Bedingungen zoll- und mehrwertsteuerfrei einführen. Das ist ein völlig anderer Weg als der normale Import — mit anderen Voraussetzungen und anderen Papieren.

Als Übersiedler zoll- und mehrwertsteuerfrei

Wer von außerhalb des EU-Zollgebiets zurückzieht, darf sein eigenes Fahrzeug unter bestimmten Bedingungen zoll- und mehrwertsteuerfrei einführen. Vier getrennte Voraussetzungen, drei getrennte Zeiträume — die niemals vermischt werden dürfen:

  • mindestens 12 Monate durchgehender gewöhnlicher Wohnsitz außerhalb des EU-Zollgebiets
  • das Fahrzeug war am früheren Wohnsitz mindestens 6 Monate in Ihrem Besitz UND in Ihrer Nutzung
  • die Einfuhr innerhalb von 12 Monaten nach Verlegung des gewöhnlichen Wohnsitzes
  • ein zollfrei in den freien Verkehr überführtes Fahrzeug ist 12 Monate nicht übertragbar
  • für Lkw und gewerbliche Transportmittel gilt sie nicht

Die Befreiung stellt die Behörde fest, nicht wir — die genauen Voraussetzungen, die von der Steuerbehörde geprüften Umstände und die zitierten Rechtsvorschriften stehen auf der Seite zur Rückübersiedlung.

Zoll- und MwSt.-Befreiung bei Übersiedlung — Details →
12-monatige Veräußerungsbeschränkung

Ein zollfrei in den freien Verkehr überführtes Fahrzeug darf ab der Abfertigung 12 Monate nicht übertragen werden. Verkaufen, verleihen, vermieten oder verpfänden Sie es in dieser Zeit, werden Zoll und MwSt. nachträglich fällig.

Der gesamte Ablauf — zwei Wege

Der Schweizer Fall teilt sich schon bei der ersten Frage: Übersiedler oder nicht. Ab da zwei getrennte Wege.

NORMALER IMPORT                     ÜBERSIEDLER

Kauf in der Schweiz     Kauf / eigenes Fahrzeug
   ↓                                 ↓
Transport                  Nachweis der Voraussetzungen
   ↓                                 ↓
Abfertigung      Abfertigung zoll- und mehrwertsteuerfrei
Zoll + Einfuhrumsatzsteuer           ↓
   ↓                       Ursprungsprüfung
Ursprungsprüfung                     ↓
   ↓                              Zulassung
Zulassung                            ↓
   ↓          ungarische Zulassung + Kennzeichen
ungarische Zulassung + Kennzeichen   (12 Monate nicht übertragbar)

Vor dem Kauf eines Schweizer Autos — die Gesamtkosten

Der Anzeigenpreis ist nicht die Endsumme in Ungarn. Das ist die häufigste Enttäuschung. Zum Schweizer Preis kommt alles hinzu, was hier noch anfällt:

  Schweizer Kaufpreis
+ Transport
+ Zoll, falls zahlbar
+ Einfuhrumsatzsteuer
+ Zollverfahren
+ Ursprungsprüfung
+ Zulassung
+ Zulassungssteuer, falls zahlbar
+ ungarische Zulassung
─────────────────────────────────
= Gesamtkosten bis zur Zulassung in Ungarn

Die amtlichen Grundgebühren berechnet unser Rechner. Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und die Gebühr des Zollverfahrens hängen von den Fahrzeugdaten ab — dafür geben wir ein Angebot ab, sobald uns die Papiere vorliegen.

Vor dem Kauf

Senden Sie uns die VIN und die Dokumente — noch vor dem Kauf

Anhand der 17-stelligen Fahrgestellnummer und Fotos der Papiere sagen wir Ihnen noch vor dem Kauf, was Sie erwartet: ob Zoll zu zahlen ist, ob ein Umbau nötig wird und wie hoch die zu erwartenden Gesamtkosten in Ungarn sind. Im Nachhinein ist das eine weit teurere Frage.

+36 70 755 5705 VIN und Dokumente senden →

Häufige Fragen zu Autos aus der Schweiz

Warum muss ein Schweizer Auto verzollt werden?

Weil die Schweiz kein EU-Mitgliedstaat ist, ist die Einfuhr zollpflichtig — anders als aus EU-Ländern.

Gibt es eine Zollvergünstigung?

Für Rückkehrer kann eine Zoll- und Mehrwertsteuerbefreiung gelten: mindestens 12 Monate ununterbrochener gewöhnlicher Wohnsitz in der Schweiz, das Fahrzeug seit mindestens 6 Monaten im Besitz und in Gebrauch, und die Einfuhr innerhalb von 12 Monaten nach dem Umzug. Die Befreiung stellt die Behörde im Einzelfall fest.

Was ist ein Fahrzeugausweis?

Die Schweizer Zulassungsbescheinigung, die zugleich als Fahrzeugbrief dient — ein zweites Dokument gibt es nicht.

Wie lange dauert die Zulassung eines Schweizer Autos?

Wegen des Zollverfahrens dauert es meist länger als bei EU-Ländern, mit vorrangigem Termin geht es aber schneller.

Angebot anfordern

Bringen Sie ein Auto aus der Schweiz nach Hause?

Senden Sie Fotos der Dokumente, wir geben binnen 24 Stunden ein Festangebot.

01
Sie senden die Dokumente
Zulassung, Fahrzeugbrief, Kaufvertrag — Fotos genügen.
02
Angebot innerhalb von 24 Stunden
Ein detaillierter Festbetrag, keine Schätzung.
03
Wir erledigen alles
Sie erhalten die fertige Zulassung und das Kennzeichen.
Lieber telefonisch?
+36 70 755 5705

Was wir bei einem Auto aus der Schweiz erledigen

Die Zulassung eines Autos aus der Schweiz ist bei uns ein durchgehender Ablauf: vom Import bis zum ungarischen Kennzeichen übernehmen wir jeden Schritt.

Zulassung eines Autos aus der Schweiz

Die gesamte Zulassungsabwicklung: Identitätsprüfung, Behördenverfahren, Behördenzentrum.

Details →
Zulassung eines Autos aus der Schweiz

Erstzulassung in Ungarn: ein Auto aus der Schweiz auf ungarische Kennzeichen umschreiben.

Details →
Autoimport aus der Schweiz

Fahrzeugsuche, Besichtigung vor Ort und Transport, falls Sie auch beim Kauf Hilfe brauchen.

Details →
Hauptuntersuchung und Vorführung

Zulassungsprüfung oder vollständige Hauptuntersuchung — mit den Behördengebühren 2026.

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Zweisprachiger Kaufvertrag

Eine herunterladbare zweisprachige Vertragsvorlage — keine beglaubigte Übersetzung nötig.

Details →
Fahrzeug als Übersiedlungsgut

Zoll- und MwSt.-Befreiung bei der Rückkehr: Voraussetzungen, Fristen und die gesamte Abwicklung.

Details →
Zulassungssteuer

Berechnung der Zulassungssteuer und die gesamte Finanzamtsabwicklung, inklusive Wertminderung nach Baujahr.

Details →
SOS-Zulassung, vorrangiger Termin

Wenn Sie nicht 2–3 Monate auf einen Prüftermin warten wollen.

Details →
COC dokumentum

Beschaffung und Ersatz der Übereinstimmungsbescheinigung, falls sie fehlt.

Details →
Verzollung und Zollabfertigung

Zoll und MwSt., Ursprungsprüfung, Zollbescheid — vollständige Zollabwicklung.

Details →
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