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Zollabwicklung und Ursprungsprüfung

Bei einem Fahrzeug aus einem Nicht-EU-Land ist der Zulassungspreis allein nicht das ganze Bild: Auch Zollverfahren und Herkunftsprüfung sind nötig. Hier finden Sie, was wie viel kostet und wie lange es dauert.

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Sofortige Antwort

Warum dauert es lange? Nicht wegen des Zolls.

Den Zoll erledigen wir schnell. Die Dauer verlängert die Ursprungsprüfung verlängert sie, bis die ausländische Behörde antwortet — 30–60 Tage. Das liegt nicht an uns.

Zoll und MwSt. zusammen
39,7 %
bei zollpflichtigen Fällen
Ursprungsprüfung
14.715 Ft
behördliche Gebühr, 30–60 Tage
Gebühr des Zollverfahrens
individuell
hängt von den Falldaten ab, wir sagen es Ihnen telefonisch

Das sind behördliche Grundgebühren. Dazu kommen unsere Servicegebühr und bei Vorrang deren Gebühr.

Regeln nach Ländern

Nicht jedes Nicht-EU-Land ist gleich. Diese Regeln entscheiden, ob das Fahrzeug überhaupt einführbar ist und auf welchem Weg.

England / Vereinigtes Königreich

Ohne Zollbefreiung: nur über EU6b. Mit Zollbefreiung: jede Kategorie.

Schweiz

Es kann alles sein — es gibt keine Kategoriegrenze.

Norwegen

Eine Ursprungsprüfung ist nicht nötig.

Serbien, Ukraine, Russland

Dieselbe Logik wie beim UK-/Schweiz-Fall: Zollverfahren und Ursprungsprüfung.

Niederlande, Italien

Eine Ausfuhr-Abmeldebescheinigung ist erforderlich.

Polen, Italien, Tschechien

Länder mit einem Dokument — kein separater Fahrzeugbrief.

USA, Kanada, Dubai

Rechnen Sie nicht selbst: melden Sie sich, wir sagen Ihnen den Weg in Ihrem Fall.

Aus einem Drittland: ein zweistufiger Weg

Autos aus Drittländern müssen wir zuerst in einem anderen EU-Land zulassen — nach Tschechien oder Deutschland —, und erst danach können wir hier damit arbeiten. Ausnahme: wer eine C-01-Übersiedlungsbefreiung erhält.

Wir übernehmen die Erstzulassung in Europa in Deutschland und Tschechien ab 2.500 EUR.

USA Kanada Russland Dubai / Vereinigte Arabische Emirate

Zollbefreiung als Übersiedlungsgut

Orientierende Voraussetzungen — wir versprechen keine Befreiung, das entscheidet die Behörde.

  • mindestens 12 Monate durchgehender gewöhnlicher Wohnsitz außerhalb des EU-Zollgebiets
  • das Fahrzeug war am früheren Wohnsitz mindestens 6 Monate in Ihrem Besitz UND in Ihrer Nutzung
  • die Einfuhr innerhalb von 12 Monaten nach Verlegung des gewöhnlichen Wohnsitzes
  • ein zollfrei in den freien Verkehr überführtes Fahrzeug ist 12 Monate nicht übertragbar
  • für Lkw und gewerbliche Transportmittel gilt sie nicht
Übersiedlungsgut-Fahrzeug — Details →

USA, Kanada, Dubai: versuchen Sie nicht zu rechnen

Wenden Sie sich an uns, und wir sagen Ihnen, welcher Weg in Ihrem Fall gilt. Diese Fälle werden immer individuell kalkuliert — als Anhaltspunkt: Eine US-Prüfung liegt nie unter 1.000 Euro.

+36 70 755 5705 Dokumente und Fotos senden →

Häufige Fragen

Wie hoch sind Zoll und MwSt. zusammen?

Bei zollpflichtigen Fällen beträgt die Belastung 39,7 %. Ob ein Fall zollpflichtig ist, entscheiden Herkunft, Alter und Rechtsgrund der Einfuhr.

Wie lange dauert das Zollverfahren?

Den Zoll erledigen wir schnell. Die Dauer verlängert die Ursprungsprüfung, bis die ausländische Behörde antwortet: 30–60 Tage. Das liegt nicht an uns.

Was kostet die Ursprungsprüfung?

Die behördliche Gebühr beträgt 14.715 Ft, unsere Servicegebühr 29.990 Ft. Bei Fahrzeugen aus Norwegen entfällt die Ursprungsprüfung.

Was kostet das Zollverfahren selbst?

Es hängt vom Fall ab: vom Wert, der Kategorie und dem Rechtsgrund der Einfuhr. Telefonisch können wir mit den Daten genaue Auskunft geben.

Kann aus England jedes Auto importiert werden?

Nein. Ohne Zollbefreiung sind nur Fahrzeuge über EU6b möglich. Mit Befreiung jede Kategorie. Aus der Schweiz gibt es keine solche Grenze.

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Importieren Sie ein Fahrzeug von außerhalb der EU?

Senden Sie Dokumente und Fotos des Fahrzeugs, wir sagen Ihnen den Weg und die realen Kosten.

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Sie senden die Dokumente
Zulassung, Fahrzeugbrief, Kaufvertrag — Fotos genügen.
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