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Fahrzeug als Übersiedlungsgut

Das eigene Fahrzeug eines aus dem Ausland zurückkehrenden ungarischen Staatsbürgers — unter bestimmten Voraussetzungen zoll- und mehrwertsteuerfrei.

Dokumente senden +36 70 755 5705
Was Sie wissen müssen
  • mindestens 12 Monate durchgehender gewöhnlicher Wohnsitz außerhalb des EU-Zollgebiets
  • das Fahrzeug war am früheren Wohnsitz mindestens 6 Monate in Ihrem Besitz UND in Ihrer Nutzung
  • die Einfuhr innerhalb von 12 Monaten nach Verlegung des gewöhnlichen Wohnsitzes
  • ein zollfrei in den freien Verkehr überführtes Fahrzeug ist 12 Monate nicht übertragbar
  • für Lkw und gewerbliche Transportmittel gilt sie nicht
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Das sind unverbindliche Angaben — eine Befreiung sagen wir nicht zu, denn sie stellt die Behörde fest. Über die Einzelheiten informieren wir Sie telefonisch. Die C-01-Zoll- und Mehrwertsteuerbefreiung für Rückkehrer ist zugleich eine Ausnahme vom zweistufigen Drittlandweg: Dann muss das Fahrzeug nicht zuerst in einem anderen EU-Land zugelassen werden.

Das sind behördliche Grundgebühren. Dazu kommen unsere Servicegebühr und bei Vorrang deren Gebühr.

Senden Sie uns die Dokumente

Als Privatperson
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebescheinigung oder Aufenthaltstitel
  • Steuerkarte oder Steuernummer
  • beide Seiten des Führerscheins, sofern vorhanden
  • Telefonnummer
Als Firma
  • Unterschriftsprobe
  • hinterlegter Handelsregisterauszug
  • Telefonnummer
Für das Fahrzeug
  • ausländische Zulassung und Fahrzeugbrief (Polen, Italien, Tschechien: Länder mit einem Dokument)
  • ein zweisprachiger Kaufvertrag — außer wenn die Zulassung zeigt, dass das Fahrzeug seit mindestens sechs Monaten Ihnen gehört
  • Rechnung — verpflichtend beim Kauf von einer Firma
  • COC (Certificate of Conformity), ha megvan
  • gültiger oder abgelaufener ausländischer Prüfbericht (TÜV, DEKRA, RDW), falls vorhanden
  • Ausfuhr-Abmeldebescheinigung — bei den Niederlanden und Italien
Im Detail

Welche Fahrzeuge unter die Befreiung fallen können

Die Zoll- und MwSt.-Befreiung bei Übersiedlung gilt für persönliches Eigentum. Das Gesetz zählt einzeln auf, was darunter fallen kann:

  • privat genutzter Pkw
  • Motorrad
  • Fahrrad
  • Anhänger eines privaten Kraftfahrzeugs
  • Wohnwagen
  • Sportboot
  • Privatflugzeug
Für Lkw und gewerbliche Transportmittel gilt sie nicht

Die Zollbefreiung für Rückkehrer gilt für persönliches Eigentum. Für gewerbliche Beförderungsmittel besteht sie nicht — und maßgeblich ist nicht die umgangssprachliche Bezeichnung des Fahrzeugs, sondern seine Zweckbestimmung, Bauart und Nutzung. Bei auch gewerblich oder beruflich genutzten Mehrzweckfahrzeugen kann auch die Einfuhrumsatzsteuerbefreiung ausgeschlossen sein.

Die vier Voraussetzungen

Vier getrennte Voraussetzungen, drei getrennte Fristen. Sie werden regelmäßig verwechselt, betreffen aber Verschiedenes:

Dauer Worauf es sich bezieht
mindestens 12 Monate gewöhnlicher Wohnsitz außerhalb des EU-Zollgebiets, durchgehend
mindestens 6 Monate Besitz UND Nutzung des Fahrzeugs am früheren Wohnsitz
innerhalb von 12 Monaten die Einfuhr, gerechnet ab der Verlegung des Wohnsitzes
12 Monate lang Veräußerungsbeschränkung nach der zollfreien Überführung in den freien Verkehr
Der häufigste Irrtum

Die 6 Monate sind keine Frist, sondern beziehen sich auf Besitz und Nutzung des Fahrzeugs. Die Frist für die Einfuhr beträgt 12 Monate ab der Verlegung des gewöhnlichen Wohnsitzes — nicht 6.

Wie viele Autos darf eine Person einführen?

Es gibt keine allgemeine Regel „eine Person = ein Auto“ — unbegrenzt ist es aber auch nicht.

Die Voraussetzungen müssen für jedes Fahrzeug gesondert erfüllt sein, und Zahl, Art und Nutzung der Fahrzeuge dürfen nicht auf einen gewerblichen Zweck hindeuten. Bei mehreren Fahrzeugen prüft die Steuerbehörde die Umstände im Einzelfall.

Was das Finanzamt prüfen kann

Die Behörde entscheidet nicht anhand eines einzigen Dokuments. Zum Nachweis des Wohnsitzes außerhalb der EU kann relevant sein:

  • ausländischer Arbeitsvertrag
  • Mietvertrag oder Eigentum an einer Immobilie
  • tatsächlicher Aufenthalt im Ausland
  • Aufenthaltsort der Familienangehörigen, Schule der Kinder
  • Arbeit im Ausland, Steuerunterlagen, Sozialversicherung
  • Versorgungsverträge, Behördenkontakte, Vereinsmitgliedschaft
  • Jahreskarte für den Nahverkehr, Jahresvignette
Eine Meldeadresse oder ein Arbeitsvertrag allein genügt nicht

Die Steuerbehörde betont ausdrücklich: 12 Monate Auslandsaufenthalt genügen für sich genommen nicht — nachzuweisen ist auch die tatsächliche Verlegung des gewöhnlichen Wohnsitzes. Eine vorübergehende Tätigkeit im Ausland gilt nicht automatisch als Rückübersiedlung.

Die Veräußerungsbeschränkung

Die Befreiung endet nicht mit der Abfertigung. Ein zollfrei in den freien Verkehr überführtes Fahrzeug darf ab der Abfertigung 12 Monate nicht übertragen werden.

Wenn Sie das Fahrzeug in dieser Zeit verkaufen, verschenken, verleihen, vermieten oder als Sicherheit verwenden, werden Zoll und Mehrwertsteuer nachträglich fällig. Das sollten Sie bei der Kaufplanung berücksichtigen.

Zollbefreiung bedeutet keine technische Befreiung

Dieses Missverständnis taucht bei jedem Herkunftsland auf, deshalb sei es klar gesagt:

Zollfreiheit bedeutet keine Befreiung von den ungarischen technischen Anforderungen. Wer sein Auto als Rückkehrer zollfrei heimbringt, muss dennoch die Anforderungen an Scheinwerfer, Nebelschlussleuchte, km/h-Anzeige und Dokumentation erfüllen.

Zollbefreiung und ungarisches Kennzeichen sind zwei getrennte Fragen. Über die eine entscheidet das Finanzamt, über die andere die Verkehrsbehörde.

Was für Übersiedler je nach Herkunftsland gilt

Land Worauf sich die Befreiung auswirkt
Schweiz Befreiung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer; Ursprungsprüfung und technisches Verfahren bleiben
Norwegen Befreiung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer; eine Ursprungsprüfung ist ohnehin nicht nötig (EWR-Fahrzeug)
England / UK Befreiung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer; und keine Euro-Kategoriegrenze — jede Einstufung ist möglich
USA / Kanada Befreiung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer; zugleich eine Ausnahme vom zweistufigen Weg (DE/CZ)
Dubai / VAE Befreiung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer; die Ausführung (EU-Spezifikation oder nicht) bestimmt dennoch den technischen Weg

Zitierte Quellen

Die Voraussetzungen sind nicht unsere Auslegung — sie stammen aus der einschlägigen EU-Verordnung und der Information des Finanzamts:

Über die Befreiung entscheidet stets die Behörde. Wir führen das Verfahren und stellen die Unterlagen zusammen — eine Befreiung versprechen wir nicht.

Rechner
BEHÖRDLICHE GEBÜHREN 2026

Fahrzeug als Übersiedlungsgut — behördliche Grundkosten

Geben Sie die Fahrzeugdaten ein, um die behördlichen Grundkosten zu sehen. Das vollständige Angebot geben wir telefonisch, auf Ihren Fall zugeschnitten.

Welches Verfahren gilt, entscheiden die Papiere, die Eigenschaften des Fahrzeugs und die Dringlichkeit, von Fall zu Fall. Rufen Sie uns bitte an, wir helfen weiter. Wenn Sie es nicht wissen, rechnet der Rechner mit dem höchsten Satz.

Emissionsklasse Feld V.9 der Zulassungsbescheinigung
V.9

Auf der zweiten Seite der ungarischen Zulassungsbescheinigung, im V.9 Feld. Bei einem Auslandsfahrzeug suchen Sie sie im COC oder im technischen Datenblatt.

Was ist dann die Euro-Einstufung? Daraus schätzen wir.
! Das ist eine Schätzung. In derselben kW-Stufe kann die falsche Klasse einen 24-fachen Unterschied bedeuten; für das Festangebot brauchen wir die Papierdaten.
Ergänzende behördliche Prüfungen

Diese kommen zur obigen Verfahrensgebühr hinzu, je nach Ausführung des Fahrzeugs.

Individuelle Preisgestaltung

+36 70 755 5705 Dokumente senden →
Behördliche Grundkosten
— Ft
Komplettservice
HU
— Ft
Detaillierte Aufstellung

Das sind behördliche Grundgebühren. Dazu kommen unsere Servicegebühr und bei Vorrang deren Gebühr.

Eine unverbindliche Schätzung auf Basis der amtlichen Gebührentabellen 2026. Den endgültigen Zahlbetrag legt das behördliche Verfahren fest; das vollständige Angebot geben wir telefonisch.

Die auf dieser Website angegebenen Beträge wurden nach bestem Wissen auf Grundlage der im August 2026 öffentlich zugänglichen behördlichen Informationen zusammengestellt. Der Inhalt dient ausschließlich der Information, stellt kein verbindliches Angebot dar, und die Alba Prémium Otthon Kft. übernimmt keine Haftung für dessen Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität.

Ich möchte die Zulassung Lieber telefonisch: +36 70 755 5705
Angebot anfordern

Fahrzeug als Übersiedlungsgut

Senden Sie Dokumente und Fotos des Fahrzeugs, unser Berater kümmert sich individuell darum.

01
Sie senden die Dokumente
Zulassung, Fahrzeugbrief, Kaufvertrag — Fotos genügen.
02
Angebot innerhalb von 24 Stunden
Ein detaillierter Festbetrag, keine Schätzung.
03
Wir erledigen alles
Sie erhalten die fertige Zulassung und das Kennzeichen.
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