Fahrzeug als Übersiedlungsgut
Das eigene Fahrzeug eines aus dem Ausland zurückkehrenden ungarischen Staatsbürgers — unter bestimmten Voraussetzungen zoll- und mehrwertsteuerfrei.
- mindestens 12 Monate durchgehender gewöhnlicher Wohnsitz außerhalb des EU-Zollgebiets
- das Fahrzeug war am früheren Wohnsitz mindestens 6 Monate in Ihrem Besitz UND in Ihrer Nutzung
- die Einfuhr innerhalb von 12 Monaten nach Verlegung des gewöhnlichen Wohnsitzes
- ein zollfrei in den freien Verkehr überführtes Fahrzeug ist 12 Monate nicht übertragbar
- für Lkw und gewerbliche Transportmittel gilt sie nicht
Das sind unverbindliche Angaben — eine Befreiung sagen wir nicht zu, denn sie stellt die Behörde fest. Über die Einzelheiten informieren wir Sie telefonisch. Die C-01-Zoll- und Mehrwertsteuerbefreiung für Rückkehrer ist zugleich eine Ausnahme vom zweistufigen Drittlandweg: Dann muss das Fahrzeug nicht zuerst in einem anderen EU-Land zugelassen werden.
Das sind behördliche Grundgebühren. Dazu kommen unsere Servicegebühr und bei Vorrang deren Gebühr.
Senden Sie uns die Dokumente
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung oder Aufenthaltstitel
- Steuerkarte oder Steuernummer
- beide Seiten des Führerscheins, sofern vorhanden
- Telefonnummer
- Unterschriftsprobe
- hinterlegter Handelsregisterauszug
- Telefonnummer
- ausländische Zulassung und Fahrzeugbrief (Polen, Italien, Tschechien: Länder mit einem Dokument)
- ein zweisprachiger Kaufvertrag — außer wenn die Zulassung zeigt, dass das Fahrzeug seit mindestens sechs Monaten Ihnen gehört
- Rechnung — verpflichtend beim Kauf von einer Firma
- COC (Certificate of Conformity), ha megvan
- gültiger oder abgelaufener ausländischer Prüfbericht (TÜV, DEKRA, RDW), falls vorhanden
- Ausfuhr-Abmeldebescheinigung — bei den Niederlanden und Italien
Welche Fahrzeuge unter die Befreiung fallen können
Die Zoll- und MwSt.-Befreiung bei Übersiedlung gilt für persönliches Eigentum. Das Gesetz zählt einzeln auf, was darunter fallen kann:
- privat genutzter Pkw
- Motorrad
- Fahrrad
- Anhänger eines privaten Kraftfahrzeugs
- Wohnwagen
- Sportboot
- Privatflugzeug
Die Zollbefreiung für Rückkehrer gilt für persönliches Eigentum. Für gewerbliche Beförderungsmittel besteht sie nicht — und maßgeblich ist nicht die umgangssprachliche Bezeichnung des Fahrzeugs, sondern seine Zweckbestimmung, Bauart und Nutzung. Bei auch gewerblich oder beruflich genutzten Mehrzweckfahrzeugen kann auch die Einfuhrumsatzsteuerbefreiung ausgeschlossen sein.
Die vier Voraussetzungen
Vier getrennte Voraussetzungen, drei getrennte Fristen. Sie werden regelmäßig verwechselt, betreffen aber Verschiedenes:
Die 6 Monate sind keine Frist, sondern beziehen sich auf Besitz und Nutzung des Fahrzeugs. Die Frist für die Einfuhr beträgt 12 Monate ab der Verlegung des gewöhnlichen Wohnsitzes — nicht 6.
Wie viele Autos darf eine Person einführen?
Es gibt keine allgemeine Regel „eine Person = ein Auto“ — unbegrenzt ist es aber auch nicht.
Die Voraussetzungen müssen für jedes Fahrzeug gesondert erfüllt sein, und Zahl, Art und Nutzung der Fahrzeuge dürfen nicht auf einen gewerblichen Zweck hindeuten. Bei mehreren Fahrzeugen prüft die Steuerbehörde die Umstände im Einzelfall.
Was das Finanzamt prüfen kann
Die Behörde entscheidet nicht anhand eines einzigen Dokuments. Zum Nachweis des Wohnsitzes außerhalb der EU kann relevant sein:
- ausländischer Arbeitsvertrag
- Mietvertrag oder Eigentum an einer Immobilie
- tatsächlicher Aufenthalt im Ausland
- Aufenthaltsort der Familienangehörigen, Schule der Kinder
- Arbeit im Ausland, Steuerunterlagen, Sozialversicherung
- Versorgungsverträge, Behördenkontakte, Vereinsmitgliedschaft
- Jahreskarte für den Nahverkehr, Jahresvignette
Die Steuerbehörde betont ausdrücklich: 12 Monate Auslandsaufenthalt genügen für sich genommen nicht — nachzuweisen ist auch die tatsächliche Verlegung des gewöhnlichen Wohnsitzes. Eine vorübergehende Tätigkeit im Ausland gilt nicht automatisch als Rückübersiedlung.
Die Veräußerungsbeschränkung
Die Befreiung endet nicht mit der Abfertigung. Ein zollfrei in den freien Verkehr überführtes Fahrzeug darf ab der Abfertigung 12 Monate nicht übertragen werden.
Wenn Sie das Fahrzeug in dieser Zeit verkaufen, verschenken, verleihen, vermieten oder als Sicherheit verwenden, werden Zoll und Mehrwertsteuer nachträglich fällig. Das sollten Sie bei der Kaufplanung berücksichtigen.
Zollbefreiung bedeutet keine technische Befreiung
Dieses Missverständnis taucht bei jedem Herkunftsland auf, deshalb sei es klar gesagt:
Zollfreiheit bedeutet keine Befreiung von den ungarischen technischen Anforderungen. Wer sein Auto als Rückkehrer zollfrei heimbringt, muss dennoch die Anforderungen an Scheinwerfer, Nebelschlussleuchte, km/h-Anzeige und Dokumentation erfüllen.
Zollbefreiung und ungarisches Kennzeichen sind zwei getrennte Fragen. Über die eine entscheidet das Finanzamt, über die andere die Verkehrsbehörde.
Was für Übersiedler je nach Herkunftsland gilt
Zitierte Quellen
Die Voraussetzungen sind nicht unsere Auslegung — sie stammen aus der einschlägigen EU-Verordnung und der Information des Finanzamts:
- EUR-Lex — Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 des Rates (Aufzählung der persönlichen Gegenstände und Ausschluss gewerblicher Beförderungsmittel)
- Ungarisches Finanzamt — Zoll- und Steuerbefreiung für das persönliche Eigentum von Übersiedlern aus Drittländern
Über die Befreiung entscheidet stets die Behörde. Wir führen das Verfahren und stellen die Unterlagen zusammen — eine Befreiung versprechen wir nicht.
Fahrzeug als Übersiedlungsgut — behördliche Grundkosten
Geben Sie die Fahrzeugdaten ein, um die behördlichen Grundkosten zu sehen. Das vollständige Angebot geben wir telefonisch, auf Ihren Fall zugeschnitten.
Welches Verfahren gilt, entscheiden die Papiere, die Eigenschaften des Fahrzeugs und die Dringlichkeit, von Fall zu Fall. Rufen Sie uns bitte an, wir helfen weiter. Wenn Sie es nicht wissen, rechnet der Rechner mit dem höchsten Satz.
Auf der zweiten Seite der ungarischen Zulassungsbescheinigung, im V.9 Feld. Bei einem Auslandsfahrzeug suchen Sie sie im COC oder im technischen Datenblatt.
Ergänzende behördliche Prüfungen▾
Diese kommen zur obigen Verfahrensgebühr hinzu, je nach Ausführung des Fahrzeugs.
Detaillierte Aufstellung▾
Das sind behördliche Grundgebühren. Dazu kommen unsere Servicegebühr und bei Vorrang deren Gebühr.
Eine unverbindliche Schätzung auf Basis der amtlichen Gebührentabellen 2026. Den endgültigen Zahlbetrag legt das behördliche Verfahren fest; das vollständige Angebot geben wir telefonisch.
Die auf dieser Website angegebenen Beträge wurden nach bestem Wissen auf Grundlage der im August 2026 öffentlich zugänglichen behördlichen Informationen zusammengestellt. Der Inhalt dient ausschließlich der Information, stellt kein verbindliches Angebot dar, und die Alba Prémium Otthon Kft. übernimmt keine Haftung für dessen Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität.
Ich möchte die Zulassung Lieber telefonisch: +36 70 755 5705Fahrzeug als Übersiedlungsgut
Senden Sie Dokumente und Fotos des Fahrzeugs, unser Berater kümmert sich individuell darum.