Diplomatenfahrzeug
Das Fahrzeug eines Mitglieds einer diplomatischen Vertretung sowie der Wechsel vom Diplomatenkennzeichen auf ein normales ungarisches.
Was Sie wissen müssen
- Ein Diplomatenfahrzeug folgt einem eigenen behördlichen Verfahren — nicht dem üblichen Zulassungsweg.
- Endet die Zoll- und Steuerbefreiung, ist das Fahrzeug in die normale ungarische Zulassung zu überführen.
- Der Nachweis der Dokumente und der Berechtigung ist stets individuell.
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Diese Verfahrensart wird individuell bepreist. Senden Sie Dokumente und Fotos, unser Berater kümmert sich persönlich darum.
Das sind behördliche Grundgebühren. Dazu kommen unsere Servicegebühr und bei Vorrang deren Gebühr.
Senden Sie uns die Dokumente
Als Privatperson
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung oder Aufenthaltstitel
- Steuerkarte oder Steuernummer
- beide Seiten des Führerscheins, sofern vorhanden
- Telefonnummer
Als Firma
- Unterschriftsprobe
- hinterlegter Handelsregisterauszug
- Telefonnummer
Für das Fahrzeug
- ausländische Zulassung und Fahrzeugbrief (Polen, Italien, Tschechien: Länder mit einem Dokument)
- ein zweisprachiger Kaufvertrag — außer wenn die Zulassung zeigt, dass das Fahrzeug seit mindestens sechs Monaten Ihnen gehört
- Rechnung — verpflichtend beim Kauf von einer Firma
- COC (Certificate of Conformity), ha megvan
- gültiger oder abgelaufener ausländischer Prüfbericht (TÜV, DEKRA, RDW), falls vorhanden
- Ausfuhr-Abmeldebescheinigung — bei den Niederlanden und Italien
Angebot anfordern
Diplomatenfahrzeug
Senden Sie Dokumente und Fotos des Fahrzeugs, unser Berater kümmert sich individuell darum.
01
Sie senden die Dokumente
Zulassung, Fahrzeugbrief, Kaufvertrag — Fotos genügen.
02
Angebot innerhalb von 24 Stunden
Ein detaillierter Festbetrag, keine Schätzung.
03
Wir erledigen alles
Sie erhalten die fertige Zulassung und das Kennzeichen.
Lieber telefonisch?
+36 70 755 5705
Andere Verfahrensart
Neufahrzeug mit COC
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