Fahrzeug ohne COC
Wenn es für das Fahrzeug keine Übereinstimmungsbescheinigung gibt und auch keine beschaffbar ist — meist ein nicht-europäisches oder altes Fahrzeug.
Was Sie wissen müssen
- Für US-, Dubai- und andere nicht-europäische Modelle gibt es kein COC, auch nicht nachträglich.
- Auch für manche ältere Fahrzeuge gibt es kein COC — für jene, die vor Einführung des heutigen europäischen Typgenehmigungssystems gebaut wurden.
- Die Zulassung bleibt möglich, erfordert aber andere technische Unterlagen und ein anderes behördliches Verfahren.
- Wenn Sie unsicher sind: senden Sie die 17-stellige VIN, wir prüfen, ob für das Fahrzeug ein COC ausgestellt werden kann.
i
Diese Verfahrensart wird individuell bepreist. Senden Sie Dokumente und Fotos, unser Berater kümmert sich persönlich darum.
Das sind behördliche Grundgebühren. Dazu kommen unsere Servicegebühr und bei Vorrang deren Gebühr.
Senden Sie uns die Dokumente
Als Privatperson
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung oder Aufenthaltstitel
- Steuerkarte oder Steuernummer
- beide Seiten des Führerscheins, sofern vorhanden
- Telefonnummer
Als Firma
- Unterschriftsprobe
- hinterlegter Handelsregisterauszug
- Telefonnummer
Für das Fahrzeug
- ausländische Zulassung und Fahrzeugbrief (Polen, Italien, Tschechien: Länder mit einem Dokument)
- ein zweisprachiger Kaufvertrag — außer wenn die Zulassung zeigt, dass das Fahrzeug seit mindestens sechs Monaten Ihnen gehört
- Rechnung — verpflichtend beim Kauf von einer Firma
- COC (Certificate of Conformity), ha megvan
- gültiger oder abgelaufener ausländischer Prüfbericht (TÜV, DEKRA, RDW), falls vorhanden
- Ausfuhr-Abmeldebescheinigung — bei den Niederlanden und Italien
Angebot anfordern
Fahrzeug ohne COC
Senden Sie Dokumente und Fotos des Fahrzeugs, unser Berater kümmert sich individuell darum.
01
Sie senden die Dokumente
Zulassung, Fahrzeugbrief, Kaufvertrag — Fotos genügen.
02
Angebot innerhalb von 24 Stunden
Ein detaillierter Festbetrag, keine Schätzung.
03
Wir erledigen alles
Sie erhalten die fertige Zulassung und das Kennzeichen.
Lieber telefonisch?
+36 70 755 5705
Andere Verfahrensart
Neufahrzeug mit COC
Neues Elektrofahrzeug mit COC
Fahrzeug als Übersiedlungsgut
Diplomatenfahrzeug
aus einem EU-Mitgliedstaat
aus der Schweiz
aus England / dem Vereinigten Königreich
aus Norwegen
aus den USA
aus Kanada
aus Dubai / den VAE
Aus einem anderen Nicht-EU-Land
Einzelgenehmigungsverfahren
Umgebautes Fahrzeug
Oldtimer / Veteran